Zitat:
Zitat von Rudi Endres
Hier die offizielle Stellungnahme des DTTB in "Tischtennis" (Januar 2007):
Die ITTF plant eine Änderung im Bereich der Materialzulassung. Grundlage für die Einführung des sogenannten "Mindestreibungskoeffizienten" ist eine circa zweijährige Testreihe der ITTF, bei der mit einem neuen zuverlässigen Verfahren alle Noppenbeläge vermessen werden. So lange wird sich am Status quo auch nichts ändern.
Zielstellung der neuen Regelung ist nicht die Abschaffung der glatten, langen Noppenbeläge in ihrer Gesamtheit. Vielmehr sollen Kriterien entwickelt werden, die gesicherte Nachweise bezüglich einer verbotenen Nachbehandlung von Belägen mit langen Noppen liefern. Es sollen also die Spieler geschützt werden, die sich an die Regeln halten und nur die zugelassenen Beläge benutzen, die weder sie selbst noch andere Personen nachbehandelt haben.
Die gewonnenen Testergebnisse werden bei der ITTF-Zulassung, aber auch bei der Kontrolle dieser Regelung Berücksichtigung finden. Nicht verhehlt werden darf allerdings in diesem Zusammenhang, dass bereits heute, bei strenger Auslegung der ITTF-Regelungen, einige lange Noppenbeläge nicht (mehr) den Bestimmungen entsprechen.
Um es ganz deutlich zu sagen: Die zukünftige Regelung richtet sich nicht gegen die Aktiven, sondern will den Mißbrauch der Nachbehandlung eindämmen. Der DTTB vertritt wie die ITTF die Auffassung, dass man diesem Treiben einen Riegel vorschieben muss. Ein weiterer positiver Nebeneffekt wäre die Schaffung von Kriterien, die eine Qualitätskontrolle durch die ITTF ermöglichen, die in anderen Sportarten und mit anderen Sportgeräten längst selbstverständlich sind.
DTTB
|
Daraus entnehme ich 3 Dinge:
1. Vor 2009 passiert schonmal nicht viel. Bis dahin bleiben alle bisherigen zugelassenen Beläge schonmal erlaubt. Damit hat man als legaler GLN Spieler schonmal ne gewisse Sicherheit
2. Es wird auch nach 2009 noch zugelassene GLN Noppen geben
3. Bin ich gespannt wie die Meßverfahren dann angelegt sind weil sie ja in jeder Halle leicht durchführbar sein müssen-nicht nur in den Labors der ITTF bei der Zulassung-da es ja um die nachträglich manipulierten gehen soll und wie man in Hallen ohne OSR die "Beweissicherung" Und "Beweisverwertbarkeit" sicherstellen will.