Zitat:
Zitat von Fastest115
wegen fehlender meßtechnik???
so ein blödsinn. was wollte man denn messen? den reibungswiderstand???? Es gibt meines wissens noch keine regel wo dafür nen wert stünde....wenn sie die messgeräte gehabt hätten. gegen welche regel hätten dann die beläge verstossen?
Und wenn die meßtechnik jetzt da ist. warum läßt man sie dann wieder zu??? Normal wird die zulassung doch jedes jahr neu erteilt?
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Gegen das Verbot der Nachbehandlung.