Zitat:
Zitat von Rieslingrübe
Okay Dieter,
ich bin zwar der Meinung, daß man bei solch wichtigen Dingen nicht knausern u. am falschen Ende sparen darf.....................................
.................Vielleicht werden die Herren gegen einen kleinen Aufpreis ja auch über die Landesgrenzen hinaus tätig...
Die Erfolgsquote dieser noch jungen Firma dürfte allerdings mit den int. Marktführern in Sizilien und Übersee nicht zu vergleichen sein. - Da geht ganz sicher auch mal der ein oder andere ´Auftragskunde´ durch die Lappen...
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Hallo Uwe,
Tja, die Maeuse sind zur Zeit recht knapp, da meine monatlichen Trennungsunterhaltsleistungen in einer Groessenordnung liegen, die es der Ehegattin erlaubt, entspannt dem Muesiggang* zu froehnen. Soviel zum Sinn des dt. Scheidungsrechtes.
Obwohl ich natuerlich aufpassen muss, was ich hier so von mir gebe, eine kleine Anekdote: Ich habe der Gegenpartei eine Aufstellung meiner monatlichen Lebenshaltungskosten zukommen lassen, das ganze mit Belegen versehen (Mietvertag, Rechnungen etc.) Die Anwaeltin der Gegenseite hat dies wie folgt kommentiert: "Hinsichtlich des geltend gemachten Mehraufwandes fuer die Lebenshaltungskosten in den USA stelle ich anheim, den Mehraufwand zu belegen. Die von Ihrem Mandanten selbst in englischer Sprache erstellte Aufstellung der Lebenshaltungskosten ist insoweit unzureichend."
Jetzt muss ich also Sachen wie Telephone, Gas, Lease, Electric, Water uebersetzen. Fuer einen Rechtsanwalt!! Pardon, Rechtsanwaeltin!! Ich haette denen eigentlich etwas mehr zugetraut, aber na gut. Eine Frechheit sondersgleichen meinerseits, die Aufstellung in englischer Sprache abzuliefern - wo kommen wir denn da hin???
Achso, ferner wurde noch mitgeteilt, dass die Unabwendbarkeit der Darlehensaufnahme bzgl. meines PKWs nicht im Ansatz dargelegt sei.

Mein Arbeitsweg betraegt 70 Meilen (hin und zurueck). Wenn man nicht gerade in einer Metropole arbeitet, ist es hier in den Staaten unmoeglich, mit oeffentlichen Verkehrsmitteln die Arbeitsstelle zu erreichen.
Gruss
Tony