Zitat:
Zitat von Rudi Endres
Dann soll der DTTB nicht solche Sätze, wie den nachfolgenden veröffentlichen:
"Nicht verhehlt werden darf allerdings in diesem Zusammenhang, dass bereits heute, bei strenger Auslegung der ITTF-Regelungen, einige lange Noppenbeläge nicht (mehr) den Bestimmungen entsprechen."
Man muss davon ausgehen, dass sich diese Formulierung auf handelsübliche Beläge bezieht.
Welchen Bestimmungen entsprechen denn diese ITTF-genehmigten Beläge bei strenger Auslegung der ITTF-Bestimmungen nicht?
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Frag doch nach beim DTTB. Oder antworten sie nicht? Das hoffe ich doch nicht.