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AW: Offzieller Verlegungsgrund?
Danke, aber die Klausel mit den 24 h Stunden gibts in der WSO des HTTV so nicht. Da steht nur, dass Nachverlegungen grundsätzlich nicht möglich sind, bei Abstellung für DTTB, SWTTV oder HTTV kann (nicht muss)eine Ausnahme gemacht werden. Aber alle Verantwortlichen (Klassenleiter, Rechtsausschussmitglieder und HTTV-Funktionäre) sind der Meinung, dass das Spiel verlegt werden müsse. Dumm nur, dass in einem anderen Fall, als es unsere Mädels betraf der KL anderer Meinung war. Es wurde halt beide Male gegen unsere Interessen entschieden. Wir hätten damals wohl Protest gegen die Entscheidung einlegen müssen.
Naja, man lernt nie aus.
Gruß
SH
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