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Alt 12.01.2007, 06:54
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TT-Noob TT-Noob ist offline
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AW: Protest durch Dritte möglich?

Erst einmal eine Frage. Wenn der Spieler nur 15 Minuten zu spät kommt, warum wurde nicht einfach mit dem Spielstart gewartet?

Ansonsten ist deine Frage wahrscheinlich je nach der jeweiligen Wettspielordnung Auslegungssache.

"Die Reihenfolge der Spiele gemäß Spielsystem ist bindend und muss eingehalten werden," (WSO Bestimmung für Mannschaftswettbewerbe 2.2) würde also Mannschaft C Recht geben.

"Um den flüssigen Ablauf der Spiele zu garantieren, ist an einem frei werdenden Tisch sofort das nächste Spiel anzusetzen, ohne jedoch die vorgeschriebene Reihenfolge des Spielsystems zu ändern, es sei denn, beide Mannschaftsführer hätten sich auf das Vorziehen von Spielen geeinigt. Die Wertung solcher vorgezogener Spiele ist jedoch so lange auszusetzen, bis die in der Reihenfolge vorangehenden Spiele beendet sind. Spiele im Paarkreuz-, Werner-Scheffler- und Bundes-System werden an zwei Tischen durchgeführt." (WSO BfMW 2.2.1)

Das würde wiederum bedeuten, dass sich die Mannschaftsführer von Mannschaft A und Mannschaft B darauf geeinigt haben könnten, alle Spiele, bis auf die des fehlenden Spielers vorzuziehen. Gewertet werden sie aber natürlich erst, wenn alle Spiele in der richtigen Reihenfolge durchgeführt worden sind.

Nach Punkt 3 der Wettspielordnung (Einzelaufstellung), "gilt ein Spieler als Ausgefallen, wenn er bis Ende des Mannschaftskampfes überhaupt nicht mitgewirkt hat." Das hieße, dass die Verantwortlichen dieses Falles, alle Spiele des zu spät gekommenen Spielers bis zu dessen Eintreffen als Niederlage werten könnten.

Mach dich doch mal in der für euch geltenden Wettspielordnung kundig (meine Passagen waren aus der des WTTV).

Desweiteren gibt es sicher genug wissende TT-News Poster, die in solchen Regelfragen mehr Ahnung haben und dir die passende Regelung sagen können.

Gruß, der Noob

P.S.: Protest von Dritten ... Heißt das, dass wenn sich zwei Parteien auf ein Vergehen einigen, dass es dann kein Vergehen ist, weil es von niemanden beanstandet wird?

Ach ja: "Vorsätzliche Falscheintragungen auf Spielberichten (z. B. Eintragungen nicht anwe-sender Spieler, Vortäuschen eines Spiels bei nicht angetretener Mannschaft, Eintragung von nicht erspielten Satzergebnissen etc.) sind Verstöße, die eine strenge Bestrafung nach sich ziehen (siehe G 8.5 und A 17.1)"
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"Ich bin Jacks Medulla Oblongata. Ich regele Jacks Blutdruck, Herzfrequenz und Atmung."

Geändert von TT-Noob (12.01.2007 um 07:06 Uhr) Grund: Ergänzung angeführt
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