Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 12.01.2007, 09:48
Benutzerbild von Fastest115
Fastest115 Fastest115 ist offline
registrierter Besucher
Ältestenrat - Hall of Fame GOLD
 
Registriert seit: 05.11.2003
Ort: Lünen
Alter: 59
Beiträge: 27.656
Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: Protest durch Dritte möglich?

Zitat:
Zitat von Ostfriese Beitrag anzeigen
Das Punktspiel A gegen B ist für 14:00 Uhr angesetzt. Ein Spieler von Team B kann berufsbedingt erst um 14:15 Uhr in der Halle erscheinen, somit kann die vorgeschriebene Reihenfolge der Spiele nicht eingehalten werden.
Doch A und B pflegen ein kameradschaftliches Verhältnis. Die Mannschaftsführer einigen sich im Vorfeld, dass auf den verspäteten Spieler gewartet wird und dessen Spiele nach dem Eintreffen nachgeholt werden. Kein direkt Beteiligter würde auf die Idee kommen, deswegen einen Protest einzulegen.


Die Mannschaften B und C sind direkte Konkurrenten. Mannschaft C will jede erdenkliche Möglichkeit nutzen, um B die Punkte zu nehmen. Deshalb begibt man sich zu oben genanntem Punktspiel als Zuschauer in die Halle. C stellt fest, dass im Punktspiel zwischen A und B die vorgeschriebene Reihenfolge der Spiele nicht eingehalten wurde und dokumentiert dies mit einer Videokamera. Kann C (als nicht direkt beteiligte Mannschaft) Protest gegen die Wertung einlegen?
1. Kommt es wie immer auf eure WO an. Wen sie genau wie im WTTV (so) ist dann wäre folgende Sachlage zu prüfen

2. Liegt überhaupt ein Protestgrund für irgendwen vor? Denn wenn die WO wie im WTTV ausdrücklich erlaubt das sich beide Parteien auf ein vorziehen bzw nachholen von anderen Spielen einigen dürfen ist ja alles ok gewesen...Der Spieler ist ja auch erschienen vor Beendigung des ganzen Spiels hat also auch mitgewirkt usw

3. Dazu kommt das es auch heißt das man Protest unverzüglich einlegen muß. Also sofort wenn man von dem "Vergehen" erfährt. Beispiel: Nicht zugelassener Belag dann muß man vor dem Spiel wo man den sieht Protest einlegen, nicht danach wenn man verloren hat...Da ist der nächste KNackpunkt. Partei C hätte das sofort auf dem Spielbericht eintragen müssen. Allerdings ist ja nicht vorgesehen das C da irgendwas einträgt. Nen sofortiger Anruf bei SL ist ja auch nicht erfolgt....denke also es ist schonmal generell schwierig da entsprechend rechtzeitig Protest einzulegen.

4. ES gibt eben auch Vergehen die geandet werden müsse bzw geahndet werden können. Beispiel: Verbotener Belag: Wenn da der Gegner oder der SR nichts sagt dann findet das Spiel statt und zählt. Da kann dann auch der SL oder kein Dritter was dran machen. Also ein vergehen das man im nachhinein nicht mehr ahnden kann im Gegensatz zu

5. Vergehen die der SL hinterher ahnden muß. Beispiel: Doppel falsch aufgestellt: Hier muß der Staffelleiter nachträglich das Spiel anders werten. Sollte er dies aus irgendeinem Grunde nicht tun (Übersehen...) dann kann natürlich auch ein dritter C ihn darauf aufmerksam machen bzw gegen die Wertung Protest einlegen

Also generell denke ich das der Passus des vorziehens wohl auch in eurer WOsteht und dann kann dagegen in diesem Fall auch kein dritter protestieren
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
Mit Zitat antworten