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Netzaufschlag und Armheben
Beim Netzaufschlag kann es immer mal Meinungsverschiedenheiten geben.
Vermutlich ist das im Regelwerk geregelt, dennoch folgende Beispiele:
Spieler A hat Aufschlag, Schiedsrichter ruft nicht sofort Netz (träumt?), Spieler B spielt den Ball (reflexartig) zurück, Spieler A fängt den Ball und sagt, mein Aufschlag war ein Netzaufschlag. Schiri denkt: "stimmt wohl", und gibt Wiederholung, Spieler B protestiert, Ball darf nicht aufgefangen werden. Und nun?
Gleicher Fall, Spieler A fängt den Ball nicht, sondern hebt den Arm, weil er seinen eigenen Netzaufschlag reklamieren will. Schiedrichter unterbricht das Spiel wegen des Armhebens. Und nun?
Anderer Fall, Spieler A hat Aufschlag, Schiedrichter ruft nicht Netz, Spieler B retourniert und hebt den Arm, weil er den Netzaufschlag reklamieren will.
Schiedrichter unterbricht deswegen das Spiel. Kann er sein Versäumnis des fehlenden Netzrufes "korrigieren", oder darf der Spieler B das Spiel nicht unterbrechen?
Ist diese Sitte des Armhebens eines Spielers, die ja in der Regel zur Spielunterbrechung führt, überhaupt geregelt?
MfG
Doc Snyder
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