Zitat:
Zitat von Doc Snyder
Letztlich erhebt sich die Frage, inwieweit ein Schiedsrichter seinen versäumten Ruf "Netz" korrigieren kann.
Es ist wohl richtig, - solange ein Schiri bei einem Netzaufschlag nicht Netz ruft, muss das Spiel weiterlaufen, und ein einzelner Spieler, der der Arm hebt, darf ignoriert werden. (Lustig wird es, wenn dann beide Spieler den Arm heben).
Nun erhebt sich die Frage, ob ein Schiedsricher, der das Spiel aufgrund eines Armhebens unterbricht, überhaupt noch das Recht hat, auf Wiederholung zu entscheiden, wenn das Spiel weitergelaufen ist.
Kurzum, - gibt es einen Zeitpunkt, bei dem er sein Recht "verwirkt" hat, seinen Fehler zu korrigieren? Ist es für eine "nachträgliche" Entscheidung "Netz" nicht irgendwann zu spät? Und MUSS der Schiedsrichter nicht sagen: Ich habe nicht Netz gerufen, also war es kein Netz...
Doc Snyder
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Der Schiedsrichter MUSS sogar den Ballwechsel wiederholen, wenn er ihn - aus welchem Grund auch immer - unterbrochen hat. Wenn Spieler A den Arm hebt und der Schiedsrichter sieht darin (im Armheben) eine Störung des Ballwechsels, unterbricht er. Er kann zwar dann nicht nachträglich auf "Netz" entscheiden, wenn er es nicht gesehen hat, der Ballwechsel muss aber wiederholt werden, da er vom Schiedsrichter unterbrochen wurde.
Er kann nicht sagen "du hast den Arm gehoben, weil du der Meinung warst, es war ein Netzaufschlag. War es aber nicht, also Punkt für B.". Das geht nicht. Unterbricht der Schiedsrichter das Spiel - Wiederholung (A 9.1.4).