hi,
@w
natürlich lautet 6.4: "Der
Werbeaufdruck des Balles muss sich von dem Zeitpunkt, in dem er die freie Hand des Aufschlägers verlässt, bis er geschlagen wird, am Startpunkt mindestens einer gedachten Geraden zu einer Fernsehkamera befinden, welche durch nichts unterbrochen sein darf."
das war wohl ein übertragungsfehler
@samtpfote
möglicherweise ist der von mir gepostete regeltext doch noch nicht endgültig, denn ich kann mir schlecht vorstellen, dass der von dir genannte punkt 6.8 gestrichen wurde

oder gelten solche zusatzbestimmungen vielleicht nicht für die allgemeinheit? werden wir es jemals herausfinden?
gruß.