Zitat:
Zitat von shamu27
Ich habe den Staffelleiter (frühzeitig) informiert. Nachdem ich hörte, dass die Mannschaft, die dank höherer Gewalt nicht antreten kann sich beim Staffelleiter melden muss, habe ich dies Michael Brocker von Altenessen mitgeteilt. Wie und in welcher Form er am gestrigen Abend noch aktiv geworden ist kann ich leider nicht sagen...
|
Nach meiner Kenntnis existiert so eine Regel nicht.
Punkt G 6.5.2 der WO: Fällt ein Spiel wg. Nichtantretens einer Mannschaft aus, so kann es neu angesetzt werden, wenn das Nichtantreten durch höhere Gewalt verursacht wurde. In diesem Fall obliegt der nicht angetretenen Mannschaft eine unverzügliche Beweispflicht gegenüber der spielleitenden Stelle. (...)
"Unverzügliche Beweispflicht" bedeutet nicht, dass man sofort den Staffelleiter anrufen muss. Dadurch wird nichts bewiesen, sondern lediglich informiert, dass ein Spiel nicht stattgefunden hat.
In welcher Art eine "unverzügliche Beweispflicht" geführt werden muss, wird hier nicht geregelt. Ich halte persönlich den Beweis für das Vorliegen von "höherer Gewalt" hier schon durch die Berichterstattung der Medien der letzten 24 Stunden für erbracht.
Wenn es stimmt, dass Bernd von MH, nicht aber von Altenessen angerufen wurde, kann er nicht sagen, dass er "offiziell" von nichts wußte.
Somit wäre der "Regel" entsprochen.