Zitat:
Zitat von Ökoäffchen
Klar, nicht aus der Hand geben ist schon empfehlenswert. Allerdings glaube ich, das man den Regeln nach nicht drum herum kommt.
Im vorliegenden Fall hab ich das aber garnicht gemacht, sondern den Schläger festgehalten. Der Gegner hat trotzdem draufrumgelatscht. Ich sage "Vorsicht" und will den Schläger wieder zurückziehen, geht aber nicht weil der andere so fest zupackt.
Bleibt also die Frage, wer haftet?
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Wie gesagt nicht aus der Hand geben oder berühren lassen. Es steht nirgends in den Regeln das der Gegner den anfassen darf. Und wenn er drauf besteht würd ich vorher dem SR zeigen das Der Schläger unbeschadet ist und wenn er hinterher kaputt ist haftet dann der Gegner der ihn beschädigt hat
Könnte ja auch das Holz durchbrechen oder ähnliches oder ihn fallen lassen usw. Das ist dann Risiko dessen der ihn anfasst oder in die Hand nimmt...
Mn könnte noch X Fälle konstruieren bei denen der Schläger beschädigt wird oder nicht mehr für den Moment spielfähig ist: ZB der Gegner zieht bei nem frischgeklebten Belag an der überstehenden Kante und der Belag löst sich ab usw....Was willste dann machen...aus diesen und anderen Gründen steht zwar in der Regel der Spieler und der SR dürfen den Belag kontrollieren oder überprüfen. Damit ist aber nicht gemeint das sie ihn anfassen, anlecken oder ähnliches dürfen sondern nur eine Sichtprüfung durchführen. Wenn sie dann den Schläger berühren und eine solche Folge absichtlich oder unabsichtlich eintritt haften sie logischerweise für alles was daraus resultiert