Thema: Wer haftet?
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 28.01.2007, 11:49
Benutzerbild von Fastest115
Fastest115 Fastest115 ist offline
registrierter Besucher
Ältestenrat - Hall of Fame GOLD
 
Registriert seit: 05.11.2003
Ort: Lünen
Alter: 58
Beiträge: 27.579
Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: Wer haftet?

Zitat:
Zitat von Ökoäffchen Beitrag anzeigen
Klar, nicht aus der Hand geben ist schon empfehlenswert. Allerdings glaube ich, das man den Regeln nach nicht drum herum kommt.
Im vorliegenden Fall hab ich das aber garnicht gemacht, sondern den Schläger festgehalten. Der Gegner hat trotzdem draufrumgelatscht. Ich sage "Vorsicht" und will den Schläger wieder zurückziehen, geht aber nicht weil der andere so fest zupackt.
Bleibt also die Frage, wer haftet?
Wie gesagt nicht aus der Hand geben oder berühren lassen. Es steht nirgends in den Regeln das der Gegner den anfassen darf. Und wenn er drauf besteht würd ich vorher dem SR zeigen das Der Schläger unbeschadet ist und wenn er hinterher kaputt ist haftet dann der Gegner der ihn beschädigt hat

Könnte ja auch das Holz durchbrechen oder ähnliches oder ihn fallen lassen usw. Das ist dann Risiko dessen der ihn anfasst oder in die Hand nimmt...

Mn könnte noch X Fälle konstruieren bei denen der Schläger beschädigt wird oder nicht mehr für den Moment spielfähig ist: ZB der Gegner zieht bei nem frischgeklebten Belag an der überstehenden Kante und der Belag löst sich ab usw....Was willste dann machen...aus diesen und anderen Gründen steht zwar in der Regel der Spieler und der SR dürfen den Belag kontrollieren oder überprüfen. Damit ist aber nicht gemeint das sie ihn anfassen, anlecken oder ähnliches dürfen sondern nur eine Sichtprüfung durchführen. Wenn sie dann den Schläger berühren und eine solche Folge absichtlich oder unabsichtlich eintritt haften sie logischerweise für alles was daraus resultiert
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.

Geändert von Fastest115 (28.01.2007 um 12:06 Uhr)
Mit Zitat antworten