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Zitat von Hdd
Vielleicht sollte man generell eine Festlegung folgender Art treffen: Klasse XYZ bis zur x-ten Klasse auf Verbandsebene (von oben gezählt), also etwa (bei Turnieren ohne S-Klasse): B-Klasse bis zur 4. Klasse auf Verbandsebene (im WTTV also bis LL, in Hessen bis VL); C-Klasse bis zur 6. Klasse auf Verbandsebene (im WTTV damit bis BK, in Hessen bis BL),... .
Hdd
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Es gibt kleine Verbände (z.B. Bremen) mit vielen Klassen und größere Verbände, die deutlich wengier Klassen haben. Im TTVN gibt es vier Klassen auf Bezirksebene, im WTTV nur zwei Klassen auf Bezirksebene. Im TTVN gibt es Kreise, wo die Kreisliga die niedrigste Klasse ist, im WTTV gibt es fast in allen Kreisen 4 Klassen auf Kreisebene. In Berlin gibt es 3. Kreisligen mit verschiedenen Abteilungen aber keine Kreisklassen.
Generell gilt: Die ersten vier Klassen haben die gleiche Bezeichnung (1. + 2. BL, RL, OL), die Spielstärke der Oberligen in den einzelnen Verbänden ist aber bereits völlig unterschiedlich. Z.B. gibt es im WTTV alleine drei Oberligen, die Verbände Berlin, M-V, SH, HH, HB und Niedersachsen haben zusammen drei Oberligen.
Für Dein Problem gibt es keine einfache Lösung. Für die unterste Klasse wüde ich nie von "oben" rechnen, sondern immer sagen, offen für die unterste oder die beiden untersten Klassen. Von oben bis etwa zur 6. Klasse ist es auch nicht das Problem. Aber die Klassen, die offen für (im WTTV) Bezirksliga bis 1. KK sind, sind ganz schwer bundeseinheitlich einzuordnen.