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Alt 26.05.2002, 11:44
Michael Frey Michael Frey ist offline
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Ich glaube nicht, das es in dieser Sache jemals zu einer Hauptsacheverhandlung kommen wird. Denn das würde letzlich keinen Sinn machen. Dieser Rechtsstreit wäre in der Hauptsache wohl erst in einigen Jahren rechtskräftig entschieden (immerhin geht es um Europarecht, was möglicherweise eine Vorlage zum EuGH zur Folge hätte).

Zu diesem Zeitpunkt hätte dann auch niemand mehr Interesse an der Entscheidung über diese Ausländerregelung, weil sich bis dahin wohl die politischen Rahmenbedingungen (und damit wohl auch die Ausländerregelung) geändert hätten.

Gerade in solchen Fällen, in denen es auf schnelle Entscheidungen ankommt und eine Hauptsacheentscheidung vorhersehbar lange dauern würde, bleibt es häufig bei einstweiligen Entscheidungen.

Natürlich hat man hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Ausländerregelung solange nur vorläufige Klarheit und keine entgültige, aber ist das denn erforderlich?

Ich meine nein. Es ist ja sehr gut ersichtlich, das selbst Regelungen, die rechtlich zweifelhaft bzw. umstritten sind, dem Spielbetrieb und damit dem Sport großen Schaden zufügen können.

Daraus folgt für mich, das derjenige, der die Regelungen macht, im Vorfeld prüfen muss, ob diese rechtmäßig ist, und sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, eine Regel schaffen muss, die zu 99,9% rechtmäßig ist.

Die Vereine können keine Regelungen erlassen. Das ist eine Aufgabe des Verbandes, in diesem Falle eine des DTTB.

Also: es kommt nicht darauf an, ob eine Regelung entgültig rechtswidrig ist oder ob deren Rechtswidrigkeit umstritten ist. Gute Regelungen müssen eindeutig rechtmäßig sein.
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"Glut wird alles, was ich fasse,
Asche alles was ich lasse,
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(Nietzsche)
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Geändert von Michael Frey (26.05.2002 um 11:51 Uhr)
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