AW: Essener Sportvereine vor dem AUS?
@mcguiness: Danke für die Aufklärung!
Anbei nochmal in Kurzform, welches Verfahren notwendig ist, um ein Bürgerbegehren durch zu setzen:
So funktioniert es
Bis zum 27. Februar 2007 müssen 3% (ca. 14.500) der Essener Wählerinnen und Wähler durch ihre Unterschrift bekundet haben, dass sie das Bürgerbegehren unterstützen. Dies tun sie durch ihre Unterschrift unter das Bürgerbegehrensformular. Dabei müssen sie folgendes beachten:
1) Wer darf unterzeichnen?
Unterzeichnen dürfen all diejenigen, die bei einer Kommunalwahl in Essen wahlberechtigt sind. Dies sind alle diejenigen, die
+ in Essen mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind (1. Wohnsitz)
+ mindestens 16 Jahre alt
+ deutsche Staatsbürger oder EU-Bürger sind.
2) Welche Angaben gehören zwingend auf das Formular
Auf dem Formular müssen gut leserlich und vollständig
+ Name
+ Vorname
+ Geburtsdatum
+ Straße
+ Hausnummer
+ PLZ
+ Ort
angegeben werden. Diese Angaben werden durch das Wahlamt geprüft und müssen unbedingt vollständig (!) sein. Abschließend muss die Liste persönlich (!) unterschrieben werden.
Bitte unbedingt zur Kenntnis nehmen, dass die Unterschriftensammlung nur ein erster Schritt ist, um das Bürgerbegehren durchzusetzen! Wenn die Unterschriftenaktion erfolgreich ist, dann sind alle wahlberechtigten Essener Bürger aufgefordert, die Stimme an der Wahlurne abzugeben!
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