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Auf der Tibhar-Homepage wird die Regel genau erklärt.
Dieser Zufolge ist ein Jugenlicher für die Schülermannschaften spielberechtigt, wenn er am 31. Dezember des VERGANGENEN Jahres jünger als 15 Jahre war, für die Jugend am 31. Dezember des vergangenen Jahres jünger als 17.
Mit anderen Worten: die Altersgrenze wird um 5 Monate nach hinten geschoben.
Übrigens gilt diese Regel laut Tibhar bereits zur nächsten Saisin in ganz Deutschland.
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Gänzlich frei von Signaturen...
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