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Alt 31.05.2002, 07:05
Ino Ino ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Michael Frey

Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausländerregelung steckt sozusagen in dem Antrag gegen die Wertung der Spiele drin, etwa wie eine kleinere Schachtel in einer größeren.

Denn die Wertung des Verbandes wäre falsch, wenn die Grundlage, aufgrund der Verband die Wertung vorgenommen hat, falsch wäre. Logisch, oder?


Wenn das Gericht also dem Antrag auf eV stattgibt, hat es zuvor geprüft, ob die Ausländerregelung, auf die sich die Wertung bezieht, rechtmäßig ist, und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie rechtswidrig ist.


Noch zu unserer Damenmannschaft:
1. Haben wir die Voraussetzungen (Halle, Sparringspartner, Trainer) um die Talente in die 2. BuLi zu bringen
2. Zum nächsten Zweitligaverein wären es für die 15 und 16 jährigen Schulkinder rund 100km (ein Weg), den sie jeden Abend zurücklegen müssten (ist halt nicht so wie im Ruhrgebiet).
Das mit den Schachteln würde ich umgekehrt sehen. Das übergeordnete ist doch die Ausländerregelung und nicht die Wertung.

Bei einer erteilten EV würde ich noch nicht von der Falschheit des Angegangenen ausgehen, sondern von berechtigten Zweifeln. Und wenn man die Begründung der einzelnen EV´s ansieht, dann sind von dreien die ich gelesehen habe zwei schon mal nicht mit der Ausländerregelung als solcher begründet, sondern mit (aus Sicht eines Menschen mit "normalem" Verstand und ohne Vereinsinteressen) Mumpitz.

Bezüglich eurer Damenmannschaft habe ich ja geschrieben, daß es im Einzelfall hier Problematisch sein kann, in anderen Gegenden siehts vielleicht genau umgekehrt aus. Regionale Probleme können doch keine Begründung für die Unrechtmäßigkeit der Regelung sein
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