Einzelnen Beitrag anzeigen
  #147  
Alt 31.05.2002, 10:30
Michael Frey Michael Frey ist offline
Senior Member
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 26.03.2000
Ort: Offenburg
Alter: 50
Beiträge: 326
Michael Frey ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Das mit den Schachteln würde ich umgekehrt sehen. Das übergeordnete ist doch die Ausländerregelung und nicht die Wertung.
Ino, ich erkläre Dir gerade das Schema einer gerichtlichen Inzidentprüfung, das kann man beim besten Willen nicht anders sehen!!!

Die Spielwertung braucht eine Rechtsgrundlage.
Das ist die WO (Ausländerregelung) mit den Sanktionsvorschriften.

Die Ausländerregelung ist allerdings nur dann Rechtsgrundlage, wenn sie ihrerseits mit höherrangigem Recht vereinbar ist.

Ist sie es nicht, gibt es für das 0:9 keine Rechtsgrundlage und die 0:9-Wertung ist rechtswidrig.

Fazit: Die Rechtmäßigkeit der Ausländerregelung wird in diesen Verfahren inizident geprüft. Verstehs einfach, da kann man beim besten Willen nicht diskutieren.


Zitat:
Bei einer erteilten EV würde ich noch nicht von der Falschheit des Angegangenen ausgehen, sondern von berechtigten Zweifeln.
Es ist aber nicht nur eine, sondern auch
Eilenburg
Offenburg
Rosenheim
Kolbermoor

Das sind dann schon ziemlich begründete Zweifel!

Wie ich oben bereits geschrieben hatte, wird eine EV nur begründet, wenn zuvor mündlich verhandelt wurde, das ist aber nicht in allen Fällen geschehen.


Zitat:
Und wenn man die Begründung der einzelnen EV´s ansieht, dann sind von dreien die ich gelesehen habe zwei schon mal nicht mit der Ausländerregelung als solcher begründet, sondern mit (aus Sicht eines Menschen mit "normalem" Verstand und ohne Vereinsinteressen) Mumpitz
Begründungen die Dir nicht passen, sind "Mumpitz".

Eigenartiges Rechtsverständnis...

Das waren alles Fehler, die den Gerichten (ohne Vereinsinteressen!!!) ausgereicht haben, um die Ausländerregelung INZIDENT für rechtswidrig zu erklären.

Falls Du mit "Mumpitz" formale Verfahrensfehler meinst, sei Dir folgender Lehrsatz unter die Nase gehalten:

Das Verfahrensrecht schützt die Einhaltung des materiellen Rechts.

Ich versuch Dir ja wirklich nach besten Wissen alles zu erklären, aber über die Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit einer Rechtsgrundlage bei einer Überprüfung der Rechtsmäßigkeit einer sich daraus ergebenden Maßnahme kann man nicht diskutieren.

Bitte erläutere mir Du mal:
1. Warum der SDTTV nach der Saison trotz bestehender EV die Spiele der Vereine "umwerten" durfte und wie man sich dagegen wehren soll
2. Warum der Verband sich nicht vor Erlass einer umstrittenen Regelung Rechtsrat in Form eines Gutachtens einholt
3. Warum überhaupt eine Ausländerregelung mit hohem Risiko durchgezogen wird, wenn die wesentlichen Staaten in spätestens drei Jahren ohnehin in der EU sind
4. Warum der Verband statt einer Regelung mit "berechtigten Zweifeln" nicht eine Regelung erlässt, die zu 99,9 % auch bei Gericht halten wird? Ist das nicht die Regelung, die so weit ist, dass sie sicher hält.
5. Warum die Regel nicht mit ausreichendem Zeitvorlauf erlassen wurde, das die Rechtmäßigkeit vor Geltungsbeginn geklärt werden kann?
__________________
"Glut wird alles, was ich fasse,
Asche alles was ich lasse,
Flamme bin ich sicherlich"
(Nietzsche)
________________
www.michaelfrey.de
Mit Zitat antworten