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@Michael Frey
Danke für Deine ausführlichen Erläuterungen. Auf einen kurzen Nenner gebracht: Du meinst also aufgrund der Gerichtsverfahren, dass die vom DTTB beschlossene Beschränkung, dass ab 01. Juli 2001 in allen Mannschaften unterhalb der 1. Bundesligen lediglich nur noch ein Nicht-EU-Ausländer zum Einsatz kommen darf, wegen der Verletzung des Bestimmtheits- und Gleichheitsgrundsatzes nichtig ist.
Dies kann ich, ich denke ich bin mit einem natürlichen Menschenverstand ausgestattet, beim besten Willen nicht nachvollziehen. Im Vorfeld des DTTB-Beschlusses hieß es damals doch immer wieder, dass dieser von allen Seiten juristisch abgeklärt und wasserdicht sei.
Da bestätigt sich wieder einmal meine Erfahrung: 10 Juristen, 10 verschiedene Meinungen.
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