|
AW: 2.Bundesliga Süd - Herren 2006/2007
Ein bisschen komplizierter ist das Ganze schon, lieber Gerd. Denn wenn Tegernheim aufsteigt (und keiner aus der 1. Liga in die 2. BL Süd herunterkommt, was ja vermutlich auch nicht passiert), dann bleibt der "beste Absteiger" (der Tabellenvorletzte) definitiv in der Liga. Wenn Tegernheim nicht aufsteigt, steigen zwei Mannschaften erstmal ab - außer, es steigen statt Tegernheim der Tabellenzweite oder der Tabellendritte in die 1. BL auf.
Das kann sich nur ändern, wenn andere Mannschaften aus der 2. BL zurückziehen. Und da kommt es darauf an, wann sie zurückziehen. Der Termin ihres Rückzuges entscheidet darüber, ob sie selbst Absteiger sind oder ob später die Liga aufgefüllt wird. Die Bundesliga-Ordnung sagt dazu in drei Paragraphen was aus:
§ D 2.5: "Der Verzicht einer Mannschaft der 2. BL auf die Teilnahme am Spielbetrieb der 2. BL vor dem Termin der Teilnahmezusage (30.April)...die Streichung und die Zurückziehung ziehen den Abstieg in den regionalen Bereich nach sich...Als Zurückziehung im Sinne der BLO gilt bereits der nachträgliche Verzicht der Abgabe der Teilnahmezusage".
Dies bedeutet nach meinem Verständnis (bei Juristerei ist jedenfalls Vorsicht geboten), dass ein Verein, der bis zum 30. April keine Teilnahme-Erklärung abgibt oder vorher zurückzieht (wie letztes Jahr Ramstein), als Absteiger behandelt wird.
Dies kann den zurückziehenden Verein Geld kosten. Denn in § F "Gebühren für Regelverstöße" heißt es unter 2.1:
"Bei Zurückziehung einer Mannschaft aus der BL in der Zeit vom 7. Mai bis zur Beendigung der Rückrunde, einschließlich etwaiger Entscheidungsspiele und Play-off-Runden, muss der Verein eine Reuegebühr von...€ 1.500.- (2.BL) an den DTTB enrichten..."
Die Frage ist dabei: Wann ist die Rückrunde beendet: Am 22. April, dem letzten Spieltag, oder am 30. April, dem letzten Termin für die Teilnahmezusage (siehe oben)? Das ist eine Kostenfrage für den zurückziehenden Verein. Für andere Vereine kann es eine Existenzfrage sein, denn: Ist der zurückziehende Verein Absteiger oder muss durch seinen Verzicht die Liga aufgefüllt werden?
Im letzteren Fall gilt folgende Regelung in D 2.4:
"Werden zur Auffüllung einer BL auf zehn Mannschaften über die allgemeine Aufstiegsquote hinaus zusätzliche Mannschaften benötigt, so werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: ...für die 2. BL Süd:
(1) Bester Absteiger der letzten Spielzeit aus der 2. BL Süd
(2) Sieger des Entscheidungsspiels zwischem dem Zweitplatzierten der Regionalliga Süd und dem Verlierer des Entscheidungsspiels um den Aufstieg zur 2. BL des Regionalverbandes Südwest
(3) Zweitbester Absteiger der letzten Spielzeit aus der 2. BL Süd....
Es gibt ja ernstzunehmende Gerüchte, dass möglicherweise zwei Vereine der BL Süd, die nicht zu den "normalen" Absteigern gehören werden, zurückziehen. Da ist halt die Frage, ob und wann sie das machen. Ob sie als Absteiger gelten oder ob nach ihrem Rückzug die Liga aufgefüllt werden muss. Wenn Letzteres zutrifft, dann spielt es schon eine Rolle, ob ein Verein Letzter oder Vorletzter wird und ob es "normalerweise" einen Absteiger gäbe oder zwei.
Wie ich heute gehört habe, entscheidet sich Mitte der kommenden Woche, ob Tegernheim den Aufstieg wahrnehmen kann oder nicht. Danach wissen wir mehr.
|