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Alt 01.06.2002, 09:18
Michael Frey Michael Frey ist offline
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Zitat:
Das das vom Verband zu kurzfristig kam und das man EV´s auch respektieren muss, darüber sind wir uns einig und das brauchst Du nicht jedesmal wiederholen.
Das Problem ist, das der Verbandmeint, das nicht zu müssen. Wir haben zuerst versucht, beim Verbandsschiedsgericht des Süddeutschen die Sache klären zu lassen - ohne Erfolg. Wir haben den Süddeutschen Verbandstag abgewartet - ohne Erfolg.

Wir konnten dann nichts anderes mehr tun, als bei einem ordentlichen Gericht dagegen einen weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen.

Du hast völlig recht, wenn Du sagst, man müsse die EVs respektieren. Wenn der Verband das getan hätte, wären wir der Lösung einen Schritt näher gekommen. Aber so?

Und: Zum Zeitpunkt des Südverbandstages (25./26.5.) wusste der Verband, das er die Ergebnisse der Vereine mit EV so werten muss wie gespielt. er hat es trotzdem nicht getan. Warum?
Das LG München I (Az: 7 O 8605/02) hat am 14.5. (!!!) dem Verband verboten, die Ergebnisse entgegen dem tatsächlichen Spielergebnis zu werten, die Abschlusstabelle entgegenden tatsächlichen Spielergebnissen zu erstellen und dem betroffenen Verein die aus seiner Paltzierung in der in der Abschlusstabelle zustehenden Rechte zu versagen.

Das wäre die Möglichkeit gewesen, zu deeskalieren.
Auch der Verband ist an die Beschlüsse deutscher Gerichte gebunden.
Weil der Verband diese Möglichkeit nicht genutzt hat, folgen jetzt weitere Anträge und Kosten, die der Verlierer zahlt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist das der Verband.

Ich möchte es mal provokant auf den Punkt bringen:
Der Verband wusste durch diesen Gerichtsbeschluss, das er die Spiele der Vereine mit eV so werten muss, wie gespielt und die Konsequenzen (Aufstieg, Klassenerhalt) daraus ziehen muss.
Er hat es wissentlich trotzdem nicht getan und damit (im Falle einer wahrscheinlichen Niederlage in den nachfolgenden gleichlaufenden Verfahren der anderen Vereine weitere Ausgaben verursacht, die sinnlos sind.

Der Verband schmeisst Geld zum Fenster raus, um das Gesicht seiner Vorsitzenden zu wahren.

Der Verband hat doch seinen Mitgliedern gegenüber eine "Vermögensbetreuungspflicht", oder nicht?

Zitat:
Das dich Frage, ob die Ausländerregel als solche gerichtlich pro oder contra entschieden würde, kaum interessiert sagt alles. Es geht nicht um die Klärung, ob die Regel korrekt ist. Der Zweifel als solches ist für dich Beweis genug, daß sie falsch ist.
Richtig ist, das der begründete Zweifel für mich ausreicht, um verlangen zu können, das man es besser macht. Erst recht, wenn man es vorher weiss.

Das mich die Frage, wie die Gericht nach sieben Jahren über die Aúsländeregelung entgültig entschieden haben werden, liegt daran, das sich in sieben Jahren auf dem Gebiet des Europarechts so viel geändert haben wird, das dieses Ergebnis in sieben Jahren keinen konkreten Nutzwert mehr haben wird, dafür aber umso höhere Kosten verursacht hat.
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"Glut wird alles, was ich fasse,
Asche alles was ich lasse,
Flamme bin ich sicherlich"
(Nietzsche)
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Geändert von Michael Frey (01.06.2002 um 09:21 Uhr)
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