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AW: Doppelte Spielberechtigung
Auch in diesem - ansonsten ausgewogenen - Kommentar wird der Vorschlag nur zur Hälfte berücksichtigt. Denn die doppelte Spielberechtigung soll nur erlaubt werden, wenn
- sowohl keine der Mannschaften der bisherigen Spielklasse
- als auch keine der Mannschaften der zusätzlichen Spielklasse
Nein sagt (was nicht einmal begründet werden muß).
Das aber wäre ausgeschlossen, wenn es auch nur den leisesten Verdacht gäbe, daß für den einen Verein mit dem Herzen, für den anderen aber wegen des Geldes gespielt werden soll. Oder wenn nur auf dem Papier ein zweiter Wohnsitz angenommen würde. Oder irgend ein anderer unlauterer Geschmack an der Sache wäre.
Und wenn sich die anfangs lauteren Motive ändern sollten im Laufe der Saison - in der nächsten müssen ja auch wieder alle betroffenen Mannschaften gefragt werden.
Es geht doch nur darum, ob von einer ansonsten sinnvollen - weil Manipulationen verhindernden - Regelung (nur) dann eine Ausnahme gemacht werden soll, wenn die Gefahr, die mit ihr gebannt werden soll, ausgeräumt ist. Das aber ist der Fall, wenn ein einziges Njet ausreicht, um die Ausnahme zu verhindern.
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