|
AW: Doppelte Spielberechtigung
Davon mal abgesehen stellt sich für mich aber immer noch die Frage nach dem Sinn einer Ausnahme. Denn wie bereits oben beschrieben, kann ich die Motivation für eine solche Regelung nicht wirklich nachvollziehen.
Vielmehr bringt das ganze dann bestimmten Spielern einen Vorteil, den andere auch gerne hätten. Ich hätte auch nichts dagegen, mehr als die bisherigen 18 Spiele pro Saison zu machen, gerne auch für einen anderen mir sympatischen Verein - ist es denn tatsächlich gerechtfertigt, das dies einigen Spielern ermöglicht wird, anderen aber verwehrt ?
Und das von Dir vorgeschlagene Vetorecht überzeugt mich ehrlich gesagt auch nicht ganz. Ich habe schon sehr oft erlebt, dass vor und nach dem Staffeltag mannschafts- oder vereinsintern gesagt wird, man hätte für einen bestimmten Spieler eines anderen Vereins einen Sperrvermerk vorschlagen müssen - auf dem Staffeltag selber wird aber nichts gesagt, evtl um das gute Verhältnis zum betreffenden Verein nicht zu gefährden, evtl auch, weil man ja viellleicht auch mal deren Fürsprache benötigt.
Legt man das Veto ein, ist man zumindest erstmal der Buhmann. Auf jeden Fall wäre wieder für zusätzlichen Zündstoff gesorgt (wie auch in der von mir aufgeworfenen Frage der Gefahr von Terminüberschneidungen), durch eine Ausnahmeregelung, deren Sinn und Gerechtigkeit sich mir nicht wirklich erschliesst.
Andreas Lehmkuhl
|