Zitat:
Zitat von Großmeister B
sondern eine feste Frist, innerhalb derer die Spiele dann ausgetragen werden müssen.
Hätte die Vorteile, dass a) der Zeitplan nicht durcheinander gewürfelt wird und b) die Vereine solche Probleme wie mit der Hallenbelegung getrost vergessen könnten.
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Die feste Frist gibt es längst: Ein Spiel, das am 14.4. (Samstag, Ende der Osterferien) angesetzt ist, kann vom 1.1. bis zum 15.4. ausgetragen werden. Vereine mit Hallenproblemen haben also reichlich 15 Wochen Zeit. Eine Nachverlegungsfrist wäre höchstens ein, zwei Wochen lang.