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Alt 07.03.2007, 15:44
neott neott ist offline
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AW: Oberliga 2006/2007 Herren

Zitat:
Zitat von Köppi Beitrag anzeigen
Stell dir vor, aber wir sind bei uns in der Liga auch Celle entgegen gekommen und haben verlegt, da der Spieler Sascha Nimtz sich für die Deutschen Meisterschaften qualifiziert hatte.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es beim DTTB auf überregionaler Ebene verschiedene WO`s, in unterschiedlichen Ligen gibt ?!
Wenn eure WO das so aussagt, will ich nichts dazu sagen.
Wenn die Vereine das untereinander klären, ist es ja auch ne gute Sache, aber es sollte nie Auf-und Abstieg entscheiden.
Insofern bleibe ich bei meiner Meinung, dass der Termin etwas unglücklich ist.

Grüsse nach München
Also, du bist ziemlich verschlossen gegenüber anderen Verbänden und Ligen. Bloß weil es in Berlin so ist, muss es bei uns auch so sein. Du kannst zwar keinen Auszug aus der Wettspielordnung vorlegen, aber du glaubst trotzdem eine Aussage darüber machen zu können, ob der Termin ok ist oder nicht. Der Termin ist offizieller Spieltag. Wenn eine Mannschaft an einem offiziellen Spieltag nicht komplett antreten kann, dann ist das deren Problem. Ich glaube auch nicht, dass es ein Problem für Bayern ist komplett anzutreten. Bayern ist uns nicht entgegen gekommen. Das brauchen sie auch nicht, da das Spielt laut WO verlegt wird. Somit ist das keine gute oder schlechte Sache, sondern reines Regelwerk. Damit brauchst du dich auch nicht darüber aufregen, ob es den Aufstieg entscheidet, da das eine auf der Wettspielordnung basierende Verlegung ist.

Unsere Oberliga ist dem süddeutschen Tischtennisverband unterstellt, womit die zuständige WO festgelegt ist. Ich weiß nicht welchem Verband ihr unterstellt seid und was eure WO zu Spielverlegungen sagt. Hier ein Auszug aus unserer WO zu Spielverlegungen. Vielleicht verstehst du dann, dass alles ganz normal und regulär abläuft.

Zitat:
32 Verlegung von Spielterminen
Eine Verlegung der Spieltermine (auch der vereinbarten Anfangszeiten), die von den Spielleitern festgesetzt sind, ist grundsätzlich nicht zulässig.
Eigenmächtig verlegte Spiele werden für den Heimverein als kampflos verloren gewertet.
32.1 Vorverlegung
Ein Spiel kann im Einvernehmen beider Mannschaften bis zu zwei Wochen vor dem angesetzten Spieltag ausgetragen werden.
32.2 Nachverlegung
32.2.1 Anträge auf Spielverlegung sind - mit Belegen versehen - mindestens zwei Wochen vor dem Termin dem Spielleiter oder einem hierfür Beauftragten einzureichen.
Tritt der Verlegungsgrund so spät auf, dass die Antragsfrist nicht eingehalten werden kann,
so entscheidet der Spielleiter über eine Spielverlegung.
32.2.2 In begründeten Fällen kann der Spielleiter eine Spielverlegung anordnen oder ein Spiel neu
ansetzen. Begründete Fälle sind insbesondere:
- Fälle höherer Gewalt,
- Nominierung als Spieler zu Länderspielen, Einzelmeisterschaften und Ranglisten des
DTTB,
- Nominierung als Spieler zum Südd. Qualifikationsturnier
- Nominierung als Betreuer, Delegationsleiter oder Schiedsrichter zu Veranstaltungen des
DTTB oder des Südd. TTV,
- Sitzungen des DTTB oder des Südd. TTV, zu denen schriftlich eingeladen wurde.
32.3 Bei Ausfall des Spiellokals kann der Spielleiter den Mannschaftskampf am gleichen Termin
im Spiellokal des Gastvereins austragen lassen. Die dabei anfallenden Kosten trägt jeder
Verein selbst.
32.4 Informationspflichten
32.4.1 Bei Spielvorverlegungen ist der Heimverein verpflichtet, den Spielleiter und die zuständige
Pressestelle zu unterrichten.
32.4.2 Bei genehmigten Spielnachverlegungen und Spielneuansetzungen unterrichtet der
Spielleiter beide Vereine und die zuständige Pressestelle.
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