Zitat:
Zitat von Jupp63
.... Wenn wir streng nach WSO vorgegangen wären, hätten wir m. E. das Recht gehabt, auf einem Wochenendtermin zu bestehen; so weit wollten wir aber nicht gehen.
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diese regelung ist mir fremd!
ich kenne es nurso , das man vor der saison generell protest gegen wochenspieltage (mo-do) angeben kann. dies wird in der regel im spielplan beruecksichtigt und automatisch alle auswaertsspiele verlegt (fr-so)
darueberhinaus kann vorab bekannte hallenprobleme (z.b. faschingsfeiern) angeben und verlegungen erreichen.
nachdem der spielplan veroeffentlicht ist und eine frist (1 oder 2wochen)
verstrichen ist kann man verlegungen nur noch ueber die gegnerische mannschaft erreichen. wenn diese nicht zustimmt (warum auch immer) wird es nicht klappen.
wenn die WSO deine aussage bekraeftigt wuerde es mich interessieren, wo es genau steht.
zum spiel gegen BE:
ich spiele nicht in der mannschaft, aber ich weiss das der neue 2er nur innerhalb der woche spielen kann (sonst waere er auch wohl in die erste gekommen).
da auch in BE seit rundenbeginn der 1er verletzt ist kann ich mir gut vorstellen, das BE an einem wochenendtermin aufstellungsprobleme bekommen haette und somit einer verlegung nicht zugestimmt hat.