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Sicher ist ein Nicht EU-Ausländer erlaubt. Allerdings erhält dieser erst dann eine Spielberechtigung, wenn er eine Aufenthaltsgenehmigung erhält. Grundsätzlich also dürfte er spielen, wenn die Ausländerbehörde nach Prüfung der Vertragsunterlagen entscheidet, daß er eine Aufenthaltsgenehmígung erhält. Wir wollen hier aber nicht die neuen Regularien durchdiskutieren, das wird schon in einem anderen Thread getan.
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T.K. also known as pingpongpapst
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