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Zitat von stopspin
Schau mal in die WO, Auslegung des Sportausschusses Nr. 28. Dort ist die Sache für die unterste Mannschaft noch einmal dargestellt. Scheint mir vernünftig zu sein, denn sonst müsste man eine solche Mannschaft ja zurückziehen. Das will ja niemand ernsthaft.
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Natürlich will das niemand. Der Verein hat auf meinen Rat einen Spieler nachgemeldet (der wahrscheinlich nie spielen wird, aber als Spieler der untersten Mannschaft sofort zur Sollstärke beiträgt), aber dann bei mir und Michael Keil nachgefragt, ob das im Hinblick auf G 5.2.5 bei untersten Mannschaften wirklich notwendig gewesen sei. Michael Keil hat das bejaht und ich meine, er hat Recht, denn in der Auslegung des Sportausschusses (Nr. 28) steht, daß auch Spieler der untersten Mannschaft ihre Fähigkeit verlieren können, zur Sollstärke beizutragen. Damit hätte anschließend die Anzahl der Stammspieler nicht mehr der Sollstärke entsprochen. Aber das Problem ist durch die Nachmeldung ohnehin gelöst.
Gruß Hdd