Zitat:
Zitat von Hdd
Natürlich will das niemand. Der Verein hat auf meinen Rat einen Spieler nachgemeldet (der wahrscheinlich nie spielen wird, aber als Spieler der untersten Mannschaft sofort zur Sollstärke beiträgt), aber dann bei mir und Michael Keil nachgefragt, ob das im Hinblick auf G 5.2.5 bei untersten Mannschaften wirklich notwendig gewesen sei. Michael Keil hat das bejaht und ich meine, er hat Recht, denn in der Auslegung des Sportausschusses (Nr. 28) steht, daß auch Spieler der untersten Mannschaft ihre Fähigkeit verlieren können, zur Sollstärke beizutragen. Damit hätte anschließend die Anzahl der Stammspieler nicht mehr der Sollstärke entsprochen. Aber das Problem ist durch die Nachmeldung ohnehin gelöst.
Gruß Hdd
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ohne die hier angeführte Aussage Michael Keils ob der Notwendigkeit zu bewerten, in der Auslegung des Sportausschusses des WTTV (Nr. 28) heißt es doch eindeutig:
"Spieler der untersten Mannschaft können sehr wohl die Fähigkeit verlieren, zur Sollstärke ihrer Mannschaft beizutragen. Es handelt sich dabei um einen persönlichen Status, der sich
nicht auf die
unterste Mannschaft, sondern ggfl. nur auf
höhere Mannschaften auswirkt."
Eine Nachmeldung in der untersten Mannschaft ist meiner Ansicht nach also nur erforderlich, falls ein (oder mehrere wenn ein G 5 betroffen ist) Spieler in die nächst höhere Mannschaft aufrücken muss.
Gruß tollspin