Zitat:
Zitat von tollspin
"Spieler der untersten Mannschaft können sehr wohl die Fähigkeit verlieren, zur Sollstärke ihrer Mannschaft beizutragen. Es handelt sich dabei um einen persönlichen Status, der sich nicht auf die unterste Mannschaft, sondern ggfl. nur auf höhere Mannschaften auswirkt."
Gruß tollspin
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Das ist wieder ein Beispiel, daß man Sätze verschieden interpretieren kann. Nach der Auslegung des Sportausschusses
können auch Spieler der untersten Mannschaft die Fähigkeit verlieren, zur Sollstärke beizutragen. Das heißt für mich, daß es möglich (nicht unbedingt problemlos, sondern eventuell mit den aus der WSO folgenden Konsequenzen) ist, daß ein Spieler der untersten Mannschaft nicht mehr zur Sollstärke beiträgt; es heißt doch nicht, daß es in untersten Mannschaften nicht notwendig ist, daß eine Mannschaft über die Sollstärke verfügt.
Den zweiten Satz der Auslegung würde ich so deuten, daß der persönliche Status, nicht zur Sollstärke beizutragen, sich natürlich nur bei höheren Mannschaften auswirkt und zwar dahingehend, daß ein Spieler aus der unteren Mannschaft aufrücken muß. In der untersten Mannschaft kann sich das nicht auswirken. Dort trägt eben ein Spieler eventuell nicht mehr zur Sollstärke bei; das ist kein Problem, wenn die Mannschaft mehr als 6 Spieler gemeldet hat oder einen Spieler nachmelden kann. Andernfalls aber doch, da die Anzahl der Spieler nicht mehr der Sollstärke entspricht.
Gruß Hdd