Zitat:
Zitat von tollspin
ohne die hier angeführte Aussage Michael Keils ob der Notwendigkeit zu bewerten, in der Auslegung des Sportausschusses des WTTV (Nr. 28) heißt es doch eindeutig:
"Spieler der untersten Mannschaft können sehr wohl die Fähigkeit verlieren, zur Sollstärke ihrer Mannschaft beizutragen. Es handelt sich dabei um einen persönlichen Status, der sich nicht auf die unterste Mannschaft, sondern ggfl. nur auf höhere Mannschaften auswirkt."
Eine Nachmeldung in der untersten Mannschaft ist meiner Ansicht nach also nur erforderlich, falls ein (oder mehrere wenn ein G 5 betroffen ist) Spieler in die nächst höhere Mannschaft aufrücken muss.
Gruß tollspin
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Für mich ist die WO eindeutig.
Jede Mannschaft muß die notwendige Sollstärke besitzen, egal ob oberste oder unterste.
Verliert die unterste Mannschaft die Sollstärke ist es aus, egal wodurch bedingt.
Was soll denn das mit dem Nachmelden bewirken? Nachgemeldete Spieler können doch gar nicht zur Sollstärke beitragen, wenn sie nicht gerade den Verein gewechselt haben, wobei ich da mit Michael nicht einer Meinung bin (Vereinswechsel) G 5.2.4 ist für mich eindeutig, von Vereinswechsel steht da nichts.