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Alt 10.03.2007, 08:59
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dau8888 dau8888 ist offline
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AW: Schläger wechseln

Zitat:
Zitat von TTC-ASSi Beitrag anzeigen
Hallo Schiris!

Wir hatten gestern die Situation, dass einer aus meiner Manschaft am Ende des Satzes seinen Schläger aus Frust auf den Boden geschmissen hat und "rums" war er kaputt.
Laut Regeln, darf ein Spieler seinen Schläger während des Spiels nicht wechseln, wenn er den Schläger mit Absicht zerstört hat. Also hätte er theoretisch auch nicht wechseln dürfen, ABER gibt es auch soetwas wie "im Affekt"? Immerhin hat sein Gegner den Satz, nach einem krassen Ballwechsel, mit einem wirklich fiesen Kantenball beendet. Und da kann man doch mal Verständnis dafür haben oder nicht?
Meine eigentliche Frage ist: Wie ist Absicht definiert in den Regeln?

Kaputt machen wollte er seinen Schläger sicherlich nicht und durch seinen Ersatzschläger hatte er selbst auch nur Nachteile.

Danke für jede Antwort!
da ich ja gestern da war und auch die szene gesehen hatte:
wenn ein spieler seinen schlaeger so fest wirft wie dein kollege nimmt er den "bruch" billigend in kauf! und damit ergibt sich auch die "absicht"/ vorsatz.
er haette normalerweise nicht mit einem anderen schlaeger weiterspielen duerfen.

unser spieler hatte durch die 2:0 fuehrung ein weiterspielen zugelassen und haette das spiel dann fast 3:2 verloren. wenn das passiert waere haette es garantiert vereinsintern einige diskussionen gegeben. natuerlich kann man jetzt sagen: ist ja nur bkl und nicht bundesliga, aber es waere fast ins auge gegangen.
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