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Alt 10.03.2007, 09:51
Hdd Hdd ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Bernie Bär Beitrag anzeigen
Für mich ist die WO eindeutig.
Jede Mannschaft muß die notwendige Sollstärke besitzen, egal ob oberste oder unterste.
Verliert die unterste Mannschaft die Sollstärke ist es aus, egal wodurch bedingt.
Was soll denn das mit dem Nachmelden bewirken? Nachgemeldete Spieler können doch gar nicht zur Sollstärke beitragen, wenn sie nicht gerade den Verein gewechselt haben, wobei ich da mit Michael nicht einer Meinung bin (Vereinswechsel) G 5.2.4 ist für mich eindeutig, von Vereinswechsel steht da nichts.
In dem Punkt bin ich anderer Meinung. Mannschaft A hat in der untersten Mannschaft 6 Spieler gemeldet; es gibt einen weiteren spielberechtigten Spieler, der nicht in der Aufstellung erscheint (eventuell sogar jahrelang nicht gespielt hat). Dieser Spieler trägt, wenn er nachgemeldet wird, in der untersten Mannschaft nach den in G 5.2.5 geschilderten Ausnahmen sofort zur Sollstärke bei.
Die Frage, die der Verein hatte, war, ob er überhaupt einen Spieler in der untersten Mannschaft nachmelden muß. Ich war zwar dieser Meinung, mir aber nicht sicher und habe die Frage an Michael Keil weitergeleitet. Er hat klar geantwortet, daß das sein muß, da andererseits die Mannschaft nicht mehr über ihre Sollstärke verfügt.
Gruß Hdd
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