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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
Zitat von Hdd
In dem Punkt bin ich anderer Meinung. Mannschaft A hat in der untersten Mannschaft 6 Spieler gemeldet; es gibt einen weiteren spielberechtigten Spieler, der nicht in der Aufstellung erscheint (eventuell sogar jahrelang nicht gespielt hat). Dieser Spieler trägt, wenn er nachgemeldet wird, in der untersten Mannschaft nach den in G 5.2.5 geschilderten Ausnahmen sofort zur Sollstärke bei.
Die Frage, die der Verein hatte, war, ob er überhaupt einen Spieler in der untersten Mannschaft nachmelden muß. Ich war zwar dieser Meinung, mir aber nicht sicher und habe die Frage an Michael Keil weitergeleitet. Er hat klar geantwortet, daß das sein muß, da andererseits die Mannschaft nicht mehr über ihre Sollstärke verfügt.
Gruß Hdd
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Veto: 5.2.5 regelt doch nur wann jemand zur Solstärke wieder beitragen kann, wenn er ein sogenannter "G5-Spieler" ist.
5.2.4 ist für mich eindeutig: Ein nachgemeldeter kann erst nach seinem 4. Einsatz zur Sollstärke beitragen. Da gibt es keine Ausnahmen.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß.
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