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AW: Schläger wechseln
Ich könnte mir schon vorstellen, dass die deutsche Formulierung in einen Streitfall münden könnte.
Ich sehe das so, dass nur dann Absicht des Schlägerzerstörens vorliegt, wenn der Wurf so war, dass mit einer Schlägerzerstörung gerechnet werden mußte.
Falls jemand seinen Schläger quasi nur aus der Hand fallen läßt oder der Schläger aus der Hand fliegt, weil er einen störenden Ball durch die Halle drischt, sehe ich keine Absicht der Schlägerzerstörung.
M.E. sollte schon aus der Art des Schlägerwurfs eine Zerstörungsabsicht erkennbar sein.
Doc Snyder
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