Zitat:
Zitat von Doc Snyder
Ich könnte mir schon vorstellen, dass die deutsche Formulierung in einen Streitfall münden könnte.
Ich sehe das so, dass nur dann Absicht des Schlägerzerstörens vorliegt, wenn der Wurf so war, dass mit einer Schlägerzerstörung gerechnet werden mußte.
Falls jemand seinen Schläger quasi nur aus der Hand fallen läßt oder der Schläger aus der Hand fliegt, weil er einen störenden Ball durch die Halle drischt, sehe ich keine Absicht der Schlägerzerstörung.
M.E. sollte schon aus der Art des Schlägerwurfs eine Zerstörungsabsicht erkennbar sein.
Doc Snyder
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Deswegen spricht die englische Fassung ja auch von einem Unfall nicht von Absicht. Wobei ich billigend in Kauf nehmend schon als Absicht auslege und da nicht von nem Unfall sprechen würde. bei dem durch die halle gedroschenen Ball sehe ich das klar als Unfall bei dem Fallen gelassen istdas so ne Sache. Man kann zwar nicht davon ausgehen das er kaputt geht aber mit der Möglichkeit muß man rechnen obwohl das wohl so selten dabei wenn man ihn aus nem Meter fallen läßt zu einer so starken beschädigung kommt das man damit nicht mehr spielen kann.... denn das ist ja immer die 2. Frage...Stuft der SR den Schläger dann als nicht mehr Spieltauglich ein...