Zitat:
Zitat von Bernie Bär
Veto: 5.2.5 regelt doch nur wann jemand zur Solstärke wieder beitragen kann, wenn er ein sogenannter "G5-Spieler" ist.
5.2.4 ist für mich eindeutig: Ein nachgemeldeter kann erst nach seinem 4. Einsatz zur Sollstärke beitragen. Da gibt es keine Ausnahmen.
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Wir bleiben verschiedener Meinung. G 5.2.4 trifft doch nur für Spieler zu, die nach 5.3.2 vom Staffelleiter während einer Vor-oder Rückrunde in eine Mannschaft eingestuft werden, also für Spieler, die aus welchem Grund auch immer nicht in einer Mannschaft fest gemeldet sind, obwohl sie die Spielstärke besitzen, dann nachgemeldet werden und vom Staffelleiter etwa auf Position 4 eingestuft werden, also nicht für Spieler, die wegen zu geringer Spielstärke in keiner Mannschaft gemeldet sind.
Für jemand, der etwa 5 Jahre eine Spielberechtigung besitzt, aber nie gespielt hat, und nun nachgemeldet werden soll, weil andernfalls die Sollstärke nicht mehr erreicht wird, und der nicht nach 5.3.2 vom Staffelleiter eingestuft werden muß, trifft meines Erachtens die in 5.2.5 angegebene Ausnahme "für Spieler der untersten Mannschaft" zu.
Gruß Hdd