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Zitat von Hdd
Wir bleiben verschiedener Meinung. G 5.2.4 trifft doch nur für Spieler zu, die nach 5.3.2 vom Staffelleiter während einer Vor-oder Rückrunde in eine Mannschaft eingestuft werden, also für Spieler, die aus welchem Grund auch immer nicht in einer Mannschaft fest gemeldet sind, obwohl sie die Spielstärke besitzen, dann nachgemeldet werden und vom Staffelleiter etwa auf Position 4 eingestuft werden, also nicht für Spieler, die wegen zu geringer Spielstärke in keiner Mannschaft gemeldet sind.
Für jemand, der etwa 5 Jahre eine Spielberechtigung besitzt, aber nie gespielt hat, und nun nachgemeldet werden soll, weil andernfalls die Sollstärke nicht mehr erreicht wird, und der nicht nach 5.3.2 vom Staffelleiter eingestuft werden muß, trifft meines Erachtens die in 5.2.5 angegebene Ausnahme "für Spieler der untersten Mannschaft" zu.
Gruß Hdd
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Jeder, der nachgemeldet wird, ist vom Staffelleiter einzustufen. Auch wenn es sich um den schwächsten Spieler des Vereins handelt, ist seine Einstufung von Vereinsseite aus zu begründen und vom Staffelleiter zu genehmigen. Was in diesem Fall wohl unproblematisch ist.
Ein Spieler, der 5 Jahre nicht gespielt hat und für die unterste Mannschaft nachgemeldet wird, fällt sowohl unter 5.2.4 (Nachmeldung) als auch 5.2.5 (Er ist ja schließlich G5-Spieler.). Man nenne mir einen Grund, warum nicht die günstigere Bestimmung für ihn gelten soll! Außerdem ist das sowieso egal, weil der Sportausschuss in seiner Anlage Nr. 28 den Status dieser Spieler innerhalb der untersten Mannschaft definiert hat. Dort ist das ganz sinnvoll geregelt, damit eine solche Mannschaft nicht an Personalmangel stirbt.