Zitat:
Zitat von Joachim Voigt
und wo - in diesem zusammenhang - steht dann, das die aufsichtsperson volljährig sein *MUSS*?
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Im Falle eines Unfalls, MUSS ein volljähriger die Verantwortung übernhemen. Und ob ein Erwachsener bereit ist die Verantwortung für etwas zu übernehmen, wo er keinen einfluss drauf hat, ist fraglich. Ich denke man wird bei entsprechenden Eltern auch schnell verklagt. Verletzung der Aufsichtspflicht. Unmittelbar gesetzlich geregelt sind nur die Rechtsfolgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht, und nicht die Aufsichtspflicht an sich.
Gut nach zulesen auf
http://www.aufsichtspflicht.de
MfG
Jonas