Zitat:
Zitat von N0pp3nN3w8i3
Im Falle eines Unfalls, MUSS ein volljähriger die Verantwortung übernhemen. Und ob ein Erwachsener bereit ist die Verantwortung für etwas zu übernehmen, wo er keinen einfluss drauf hat, ist fraglich. Ich denke man wird bei entsprechenden Eltern auch schnell verklagt. Verletzung der Aufsichtspflicht. Unmittelbar gesetzlich geregelt sind nur die Rechtsfolgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht, und nicht die Aufsichtspflicht an sich.
Gut nach zulesen auf http://www.aufsichtspflicht.de
MfG
Jonas
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Würde das, was ich bisher für richtig hielt, bestätigen. Schließlich kann ein Minderjähriger auch keine Versicherungen abschließen, die ihn gegebenenfalls absichern würden. Die Frage für mich ist allerdings die, wer im Falle eines Unfalls dann haftbar bemacht würde, wenn ein Minderjähriger die Aufsicht hatte. Ist dann er bzw. seine Eltern haftbar oder der Trainer, der nicht anwesend war oder der Vorstand des Vereins bzw. der Abteilung? Ich jedenfalls würde nicht ohne weiteres einfach einen Jugendlichen als Aufsichtsperson in seiner Funktion als Übungsleiter allein das Training übernehmen lassen, ob er nun einen Trainerschein vorweisen kann oder nicht.
Vielleicht haben wir ja einen Rechtsexperten unter uns, der weiß, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Jugendlicher die alleinige Aufsicht übernehmen darf ohne den Versicherungsschutz seitens des Vereins zu riskieren geschweige denn eine oder mehrere Zivilklagen von Eltern betreuter Kinder?
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Wer denken kann, ist klar im Vorteil!

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