Zitat:
Zitat von Peter Igel
Ganz so ist's ja nun auch nicht; es gibt - wie überall - ne Bemessungsgrenze...;-)
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Selbst das Überschreiten dieser Bemessungsgrenze befreit Dich nicht von der Versicherungspflicht. Es handelt sich ja nicht um eine Versicherungspflichtgrenze; analog der gKV. Lediglich Beiträge müsstest Du vom überschiessenden Betrag nicht entrichten.
Bliebe also doch nur die Chance, Dich von Deinem Angestellten-Status zu verabschieden.
Extrem offtopic, sorry. Aber das Vorstehende war inhaltlich einfach zu falsch....