Zitat:
Zitat von HSV
Selbst das Überschreiten dieser Bemessungsgrenze befreit Dich nicht von der Versicherungspflicht. Es handelt sich ja nicht um eine Versicherungspflichtgrenze; analog der gKV. Lediglich Beiträge müsstest Du vom überschiessenden Betrag nicht entrichten.
Bliebe also doch nur die Chance, Dich von Deinem Angestellten-Status zu verabschieden.
Extrem offtopic, sorry. Aber das Vorstehende war inhaltlich einfach zu falsch.... 
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Damit dürftest Du absolut Recht haben...
War 'n Denkfehler von mir.
Immerhin tröstlich, dass ich wenigstens von dem den Grenzwert übersteigenden Gehaltsanteil (so er denn erreicht wird...) dem arbeits- und lichtscheuen Gesindel nicht auch noch die Hälfte in den Ar... schieben muß...
Leistungs- und motivationsfördernd ist das aber doch irgendwie nicht, oder?
Damit sollten wir den sozialversicherungsrechtlichen Exkurs aber auch schnellstens wieder beenden...
@HSV
...Glückwunsch zu Deinem klaren Sieg gestern, auch wenn ich Deine beiden Einzel andersrum erwartet hätte...
So, Kaffee austrinken und Tasche packen, muß zum Seniorensport...
Da fällt mir ein: Wenn der ein' oder andere Teilnehmer dort in Lilienthal einfach umfiele und nicht wieder aufstünde (gänzlich auszuschließen ist das nach meinen gestrigen Eindrücken nämlich nicht...), würde die Rentenkasse doch schlagartig deutlich entlastet, oder?
Und arbeits- und lichtscheues Gesindel hab' ich da auch angetroffen; vorzugsweise in der Ü40-Klasse...