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Alt 20.03.2007, 13:24
willi22 willi22 ist offline
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AW: Verbandsliga 2006/2007 Herren

Ich habe mal in der doch wieder recht undurchschaubaren WO nachgeblättert:

Gehen wir mal davon aus, dass hier eine Spielberechtigung wieder aufgelebt werden muss (Punkt B7 WO. letzter Absatz):

"Ein Antrag auf Wiederaufleben der Spielberechtigung auf Wiederaufleben der Spielberechtigung nach Ablauf von einem Jahr kommt einen Antrag auf Ersterteilung gleich."

Damit springen wir zu Punk B3.2:

"Der Einsatz solcher Spieler ab Verbandsklasse aufwärts ist aber nur dann, wenn die Spielberechtigung bis zum 31. Mai bzw. 31. Oktober zur Rückrunde eines Spieljahres beantragt wurde." Also hätte hier keine Spielberechtigung erteilt werden dürfen (bzw. müsste wiederrufen werden).

Kann sein, das ich damit falsch liege, aber viell. beruft sich Ketsch darauf. Viell. kann ja frogger sich dazu äußern.

Bin mal gespannt wie das weitergeht...

Gruß,

Willi
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