Zitat:
Original geschrieben von Thorsten Kleinert
Sicher ist ein Nicht EU-Ausländer erlaubt. Allerdings erhält dieser erst dann eine Spielberechtigung, wenn er eine Aufenthaltsgenehmigung erhält. Grundsätzlich also dürfte er spielen, wenn die Ausländerbehörde nach Prüfung der Vertragsunterlagen entscheidet, daß er eine Aufenthaltsgenehmígung erhält. Wir wollen hier aber nicht die neuen Regularien durchdiskutieren, das wird schon in einem anderen Thread getan.
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@ Thorsten Kleinert
Ach Thorsten, Du weisst es doch besser: Kennst Du unterhalb der 1. BL einen Nicht-EU-Ausländer aus Ungarn, Tschechien, Slowakei etc., der in seinem Pass eine Aufenthaltsgenehmigung hat? Du weisst doch, dass alle per Visum zum Spiel anreisen und dann tschüss.
Ausnahme sind die, die in D wohnen (vermute ich mal, dass die eine Aufenthaltsgenehmigung haben mit allem was dazugehört).