Hier kommt es darauf an, wie genau die Bewegung aussieht. Wie du richtig festgestellt hast, ist es grundsätzlich nicht verboten sich als Rückschläger während des Aufschlags zu bewegen. Das wäre ja auch ziemlich unsinnig. Wenn aber die Absicht erkennbar wird, den Gegner zu irritieren, dann liegt ein Verstoß gegen B 5.2.1 vor:
Zitat:
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Spieler und Betreuer oder andere Berater sollen alle Unsitten und Verhaltensformen unterlassen, die den Gegner in unfairer Weise beeinflussen, [...]
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Folge: Wiederholung des Ballwechsels (A 9.1.3) und Verwarnung des Rückschlägers durch den Schiedsrichter. Der muss im Einzelfall auch entscheiden, was dem Aufschläger zuzumuten ist. Deine Beispiele "Wippen" und "Aufrichten" finde ich noch völlig in Ordnung.