" Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.
Sie wird vom Volk in Wahlen und durch Abstimmungen sowie durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Sächsische Verfassung, Art.3Abs.1
"Besonder Organe der Gesetzgebung" wurden ja auch gewählt.
Nur die Umsetzung der Entscheidung läßt auf sich warten