Zitat:
Zitat von Bautzemann
....Es ist nun mal das Privileg eines ehrenamtlichen Mitarbeiters im Verband darüber zu entscheiden, und das ist gut so....
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Ich zitiere die mir vorliegende Satzung des STTV, §6 (1): "Die Mitglieder und Verbandsangehörigen sind berechtigt die Wahrung ihrer Interessen durch den Verband zu verlangen..."
Es ist also keineswegs so, dass die Ehrenamtlichen nach Ihrem Befinden Entscheidungen treffen dürfen. Sicherlich kann man es nicht immer jedem Recht machen, aber zumindest die verschiedenen Interessen hätte man vor der Entscheidung abfragen können. Wen betrifft denn die Enstcheidung? Keinen Bautzener, keinen Vogtländer, Borsdorfer oder Großpösnaer. Ein Hartmannsdorfer (5km bis nach C), Peniger (15 km bis nach C) oder Burgstädter (10 km bis nach C) darf nun in einem vollkommen künstlichen Bezirk DD spielen. Also nach meinen Interessen hat da keiner gefragt.
Nochmal: Unabhängig von der letztendlich getroffenen Entscheidung, die Art und Weise wie ohne die breite Masse zu fragen entschieden wurde, scheint mir mehr als fragwürdig!