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Alt 30.03.2007, 09:30
tischtennisguru tischtennisguru ist offline
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AW: Holz gebrochen -.-

Hm, jetzt im Nachhinein noch den Nachweis zu erbringen, dass der Händler den Bruch verursacht hat, dürfte schwer fallen. Du hättest das Holz gleich nach dem Malheur auf seinen Zustand hin prüfen sollen, dann wäre sicher die Haftpflicht des Händlers für den Schaden aufgekommen. Bei den ganzen Ausreden, die sich ein Händler für das Zerbrechen des Holzes beim Spiel von den Kunden vermutlich anhören muss (wer gibt schon gern zu, dass er den Schläger vor Wut zerlegt hat), kann ich mir nicht vorstellen, dass er auf Deinen Wunsch nach Ersatz des Holzes eingeht.
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