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Alt 04.04.2007, 17:35
Norbert Völz Norbert Völz ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von deejay Beitrag anzeigen
Hallo Bernie,

dann möchte ich Dir auch mal eine Frage stellen.
In der Wettspielordnung steht, dass der Gegner, aber auch der Schiedsrichter ODER der Schiedsrichterassistenz den Aufschlag einsehen können muss.
Nun ist es ja in unseren Hobbyklassen so, dass wir gar keinen Assistenten des Schiedsrichters haben, und d.h. im Klartext, dass der Schiedsrichter zwangsläufig eine Vielzahl der "klassisch hochgeworfenen" Vorhandaufschläge gar nicht einsehen kann.
Meine Frage ist nun: darf er diese - eigentlich regelkonformen - Aufschläge wegzählen, oder muss er im Zweifelsfall die Seite wechseln, oder kann man dann auf einen Assistenten bestehen?
Dies ist keine "Funfrage", sondern mir ist das letzte Saison mal so passiert, dass der (übermotivierte) Schiedsrichter mir unter Androhung von Punktabzug meinen Vorhandaufschlag jeden 2. Satz verboten hat, weil ER ihn alle 2 Sätze aufgrund der Seitenwechsel nicht einsehen konnte!

Bin gespannt auf Deine Antwort...

Liebe Grüße,
Uli
Zitat:
Hallo Uli,

jetzt bin ich aber enttäuscht.
Hast in mir einen Schiedsrichter im Verein und fragts mich nicht o

Ist so wie Bernd geschrieben hat, der Schiedsrichter muss bei Bedarf die Seite wechseln oder als bessere Alternative einen Assistenten hinzuziehen

Grüße

Klaus

Guten Tag,

etwas spät mein Hinweis, aber besser zu spät als nie.

Ein SR darf während eines Spieles den Schiedsrichtertisch nicht verlassen.
Auch darf nur ein OSR einen SR oder Assistenten einsetzen.

Laut Regel A Punkt 6.4 darf der Aufschlag für den Rückschläger nicht verdeckt werden.

Laut Regel A Punkt 6.6

- Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, so aufzuschlagen, dass der SR oder der Assisten sehen kann, ob der Aufschlag in allen Punkten der Aufschlagsregel entspricht.

Neben den obergennaten Hinweisen hat nicht der Schiedsrichter die Pflicht,
sich so zu positionieren, dass er den Aufschlag einsehen kann,

sondern der Spieler muss so aufschlagen, dass der Schiedsrichter den Aufschlag beurteilen kann..

Somit kann ein Schiedsrichter, nach einem "LET" mit einer Ermahnung an dem Aufschläger, den AUfschlag wegzählen.

Gruß

Norbert
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