Zitat:
Zitat von noppennorbert
Glückwunsch nach Warsingsfehn!
Um das nochmal auseinander "zu tüddeln":
1. Die Wertung Süderneuland - Warsingsfehn konnte zum damaligen Zeitpunkt nur mit 0-9 erfolgen, so waren zum fraglichen Zeitpunkt die (von mir schon damals bemängelten) Regeln.
Mittlerweile gibt es diesbezüglich meines Wissens die überfällige Änderung, dass alle bis zum Zeitpunkt des Auftretens der irregulären Spielbedingungen (hier: Licht aus) gespielten Matches wie ausgetragen gewertet werden und nur die Spiele danach automatisch für den Gast gewertet werden - eine sehr sinnvolle und überfällige Änderung! Für den Staffelleiter gab es da also überhaupt keinen Handlungsspielraum!
2. Ohne die genauen Begleitumstände bzgl. Dijck zu kennen scheint mir diese Wertung vorausgesetzt Paganinis Verlautbarung bzgl. der Aussagen des TTVN trifft zu sehr heikel.
Wenn eine übergeordnete Stelle (hier: Landesverband) das ok gibt, obwohl sich im Nachhinein herausstellt, dass offensichtlich wichtige Teile der Nachmeldung (hier: Meldung an den Staffelleiter) unterlassen wurden, gehört der schwarze Peter in die Geschäftstelle des TTVN.
In anderen, ähnlich gelagerten Fällen, hat es da schon ganz andere Entscheidungen bis hin zur Neuansetzung eines Spieles gegeben.
Ich würde einem Protest Nüttermoors gegen die Entscheidung des Staffelleiters gute Chancen geben, wenn man sich in diesem Verfahren seitens des TTVN an die telefonisch gegebene Auskunft erinnert.
Gruß Tom
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Hallo Tom, telefonische Auskünfte haben doch keinerlei Auswirkungen. Ein Protest kann nur nach der WO entschieden werden. Wurde am Spieltag der Spieler nicht beim TTVN schriftlich gemeldet, ist das Ding sowiso durch.
- Der Mitgliedsverein des TTVN beantragt bei der Geschäftsstelle des
TTVN unter Nennung des kompletten Namens, Vornamens und Geburtsdatums
des Spielers die Ersterteilung der Spielberechtigung. Der Antrag
setzt die Mitgliedschaft des Spielers in seinem Verein gemäß der Vereinssatzung
voraus, hat schriftlich zu erfolgen und kann per Brief, Telefax
oder durch persönliche Übergabe eingereicht werden.
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Spieler können, nachdem sie erstmalig eine Spielberechtigung erhalten
haben, jederzeit für den Mannschaftsspielbetrieb nachgemeldet und entsprechend
ihrer Spielstärke eingereiht werden (siehe auch WO/AB I 2 h).
Der Staffelleiter muß ja nun auch noch tätig werden und die geänderte Mannschaftsaufstellung genehmigen, damit der neue Spieler auch eine Einsatzberechtigung hat. Hat das keiner gemacht, so ist das Ding auch gelaufen, selbst wenn der Staffelleiter in der Halle war. Sollte sich an der Spielwertung nichts ändern, kann J.B.Dijck nicht einmal die Reli spielen. Als Begründung schreibt der Staffelleiter ja folgendes im Spielbericht:
Das Spiel wurde kampflos gegen den Heimverein gewertet, da Neuzugang
J.B.Dijck ohne Einsatzberechtigung mitwirkte. Dem Staffelleiter lag weder ein neues MMF vor noch hatte der Verein einen Antrag gestellt, J.B.Dijck in die Mannschaft einzufügen.
Ich verstehe die Bemerkung so, das der Verein sich nicht beim Staffelleiter gemeldet hat.
Da solche Versäumnisse immer zu Lasten des Vereins gehen, ist ein Protest ziemlich sinnlos.